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Webinar zu NIS 2: Last Call zur Registrierung bis zum 31.07.2026
Juli 23 @ 09:00 - 10:00
Deutlich weniger als die rund 29.500 erwarteten Unternehmen haben sich bislang beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registriert. Das BSI hat mit einer Nachfrist zur Registrierung bis zum 31.07.2026 reagiert.
Die NIS 2-Regulierung stellt zahlreiche Unternehmen vor neue Anforderungen an Cybersicherheit, Organisation, Risikomanagement und Geschäftsleiterverantwortung. Viele Unternehmen sind sich bislang jedoch nicht sicher, ob sie überhaupt in den Anwendungsbereich fallen und welche Maßnahmen sie konkret ergreifen müssen.
Die gesetzliche Frist zur Registrierung ist bereits abgelaufen. Das BSI hat betroffenen Unternehmen nun nochmals Gelegenheit gegeben, die Registrierung bis zum 31.07.2026 nachzuholen. Jedes Unternehmen sollten daher kurzfristig prüfen, ob es unter NIS 2 fällt und ob eine Registrierung beim BSI erforderlich ist (Betroffenheitsprüfung).
Wer bislang noch keine abschließende Betroffenheitsprüfung vorgenommen oder die erforderlichen Umsetzungsschritte noch nicht eingeleitet hat, sollte die verbleibende Zeit nutzen.
In unserem
Webinar „NIS 2: Last Call zur Registrierung bis zum 31.07.2026 – Rechtliche Anforderungen richtig umsetzen“
📅 23. Juli 2026
🕙 09:00 bis 10:00 Uhr
erhalten Sie durch Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Anforderungen, die organisatorischen Pflichten und die ersten notwendigen Umsetzungsschritte.
Wir freuen uns auch, dass wir für unser Webinar Jana Knuth von der NIS2-Anlaufstelle NRW gewinnen konnten. Die NIS2-Anlaufstelle NRW wird vom eurobits e.V. – Europäisches Kompetenzzentrum für IT-Sicherheit in Bochum betrieben und bietet Unternehmen aus NRW mit 50 bis 250 Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich umfassend und kostenfrei auf die Anforderungen der NIS2-Richtlinie vorzubereiten. Hierzu zählen insbesondere eine kostenfreie IT-Sicherheitsberatung und die Entwicklung eines individuellen Maßnahmenplans.
Für wen ist das Webinar relevant?
Das Webinar richtet sich an alle Unternehmen und Verantwortliche, die noch nicht abschließend beurteilen können, ob sie von NIS-2 erfasst sind, darunter:
• Geschäftsführungen, Vorstände und Compliance-Verantwortliche
• Rechtsabteilungen, Datenschutzverantwortliche und IT-Leitungen
• Informationssicherheitsbeauftragte
• mittelständische Unternehmen, die erstmals unter eine IT-Sicherheitsregulierung fallen können
• Unternehmen aus regulierten oder KRITIS-nahen Branchen
Inhalte des Webinars
Im Webinar behandeln wir insbesondere:
Ist mein Unternehmen von NIS 2 betroffen?
Einordnung des Anwendungsbereichs und Abgrenzung betroffener Unternehmen
Welche rechtlichen Pflichten gelten nach NIS 2?
Überblick über Registrierungspflichten, Risikomanagement, technische und organisatorische
Maßnahmen sowie Meldepflichten.
Welche Verantwortung trifft die Geschäftsleitung nach NIS 2?
Organisationspflichten, Kontrollpflichten, Haftungsrisiken und mögliche Sanktionen
Welche Maßnahmen sind bei NIS 2 konkret erforderlich?
Erste rechtliche, organisatorische und technische Schritte zur Umsetzung
Welche Unterstützung bietet die NIS2-Anlaufstelle NRW?
Vorstellung der Unterstützungsleistungen, insbesondere der Erstanalyse, der kostenfreien ITSicherheitsberatung und der Entwicklung eines individuellen Maßnahmenplans.
Ihr Nutzen
Sie erhalten eine strukturierte Einordnung, ob und wie Ihr Unternehmen von NIS-2 betroffen sein kann, welche rechtlichen und organisatorischen Pflichten kurzfristig zu prüfen sind und welche Maßnahmen vor Ablauf der Frist zum 31.07.2026 noch veranlasst werden sollten.
Zudem erfahren Sie, wie die NIS2-Anlaufstelle NRW Unternehmen bei der ersten Orientierung und Umsetzung unterstützen kann.
Sie haben die Möglichkeit alle rechtlichen und technischen Fragen rund um NIS 2 zu stellen.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit und prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen unter NIS 2 fällt.
Ihre Referenten
Michael Ullrich, LL.M.
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

