Kurzüberblick
Viele Unternehmen fragen sich: Muss im Impressum zwingend eine Telefonnummer stehen?
Die klare Antwort lautet:
Nein – aber in der Praxis ist sie dringend zu empfehlen.
Gesetzliche Ausgangslage
Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) (ehemals Telemediengesetz – TMG). Danach müssen Diensteanbieter „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ bestimmte Informationen bereitstellen, darunter:
- Name und Anschrift
- Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation
Gerade der letzte Punkt ist entscheidend für die Frage der Telefonnummer.
Rechtsprechung: Keine Pflicht zur Telefonnummer
Der EuGH (Urteil des EuGH vom 16.10.2008 (C-298/07)) hat entschieden:
Eine Telefonnummer ist nicht zwingend erforderlich, wenn andere Kommunikationswege eine schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglichen.
Das bedeutet konkret:
- E-Mail ist Pflicht
- Zusätzlich muss ein weiterer Kommunikationsweg vorhanden sein
- Alternative Kontaktwege sind nur zulässig, wenn sie gleichwertig zu klassischen Kommunikationsmitteln (z. B. Telefon) sind.
Was reicht stattdessen aus?
Zulässig sind beispielsweise:
- Kontaktformular (mit zeitnaher Bearbeitung)
- Live-Chat
- Rückrufsystem
Wichtig:
Die Kommunikation muss tatsächlich „unmittelbar“ sein – rein formale Lösungen reichen nicht.
Praktische Risiken ohne Telefonnummer
Trotz fehlender Pflicht bestehen klare Nachteile:
- Abmahnrisiko, wenn Kontaktwege als nicht ausreichend angesehen werden
- Beweisprobleme bei der Reaktionsgeschwindigkeit
- Vertrauensverlust bei Kunden, da häufig eine Telefonnummer erwartet wird
Empfehlung aus der Praxis
Für Unternehmen gilt der rechtssicherer Standard und der lautet:
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- und zusätzlich, optional: Kontaktformular
sollten im Impressum stehen. Das minimiert rechtliche Risiken und stärkt zugleich Vertrauen und Conversion.
Fazit
- Telefonnummer gesetzlich nicht zwingend
- Alternative Lösungen sind rechtlich riskant
- In dist daher die Telefonnummer im Impressum in der Praxis klar zu empfehlen
Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz unterstütze ich Unternehmen u.a. bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Online-Präsenzen und Onlineshops – bevor Risiken entstehen.

