500,00 € Schadensersatz für eine verzögerte Datenauskunft

Immer häufiger konturieren sich Entscheidungen der Gerichte über die Höhe eines Schadensersatzanspruchs wegen Verstöße gegen DSGVO-Vorschriften heraus. Nun hat das OLG Köln einer Klägerin 500,00 € Schadensersatz wegen einer verspäteten Auskunft nach Art. 15 DSGVO zugebilligt.

Wie schnell muss auf ein Auskunftsbegehren reagiert werden?

Im vorliegenden Fall bat die Klägerin ihren ehemaligen Rechtsanwalt Anfang Januar 2020 um eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO, ferner um die Herausgabe der anwaltlichen Handakte. Wegen dieses Anspruchs und weiterer Ansprüche verklagte die Klägerin ihren ehemaligen Rechtsanwalt vor dem LG Bonn. Der beklagte Rechtsanwalt erteilte die begehrten Auskünfte erst im Oktober 2020.

Nach Art. 15 Abs. 1, 12 Abs. 3 S. 1 DSGVO sind Auskünfte innerhalb eines Monats zu erteilen.

Was passiert, wenn die Auskunft nicht oder zu spät erteilt wird?

Nach dem LG Bonn hatte die verspätet erteilte Auskunft keine Auswirkungen und wies den Schadensersatzantrag der Klägerin ab. Ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO würde nur wegen einer rechtswidrigen Verarbeitung von personenbezogenen Daten bestehen, nicht hingegen für Verstöße gegen die Auskunftspflicht.

Dies sah das OLG Köln als Berufungsgericht anders. In Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist von einem „Verstoß gegen die Verordnung“ die Rede und nicht von einer verordnungswidrigen Datenverarbeitung die Rede. Wenn aber der Schutz des Betroffenen gerade durch Auskunfts- und Informationsrechte gestärkt werden soll, spräche dies nach Auffassung des OLG entscheidend dafür, den Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO bei jedem Verstoß gegen die DSGVO anzuwenden.

Gibt es bei jeder verspäteten Auskunft Schadensersatz?

Das LG Bonn musste sich zu dieser Frage nicht verhalten. Das OLG Köln wies zunächst darauf hin, dass es in Literatur und Rechtsprechung umstritten ist, ob die reine Verletzung einer Vorschrift der DSGVO für einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO ausreicht oder darüber hinaus der Eintritt eines konkreten Schadens dargelegt und notfalls bewiesen werden muss.

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin umfassend zu den Auswirkungen der verspäteten Auskunft vorgetragen. Kern des Geschehens war ein Verkehrsunfall, den der ehemalige Rechtsanwalt der Klägerin regulieren sollte. Nach Beendigung des Mandats sollte ein neuer Rechtsanwalt die Regulierung fortsetzen. Aufgrund der verzögerten Auskunftserteilung nebst Herausgabe der Handakte hatte die Klägerin große Sorge, dass die Regulierung ihres Unfallschadens gefährdet wird. Diese Sorge hatte die Klägerin stark belastet, was dem OLG Köln als konkrete Auswirkung der verzögerten Auskunft ausreichte.

Welcher Schadensersatzbetrag ist für eine verspätete Auskunft angemessen?

Das OLG Köln hielt den von der Klägerin begehrten Schadensersatzbetrag in Höhe von 500,00 € für angemessen. Zu Gunsten der Klägerin seien das vorsätzliche Verhalten des Beklagten sowie die Auswirkungen zu berücksichtigen. Andererseits hätte das OLG Köln der Klägerin voraussichtlich auch nicht mehr als 500,00 € zugesprochen. Die Erteilung der Auskunft hatte sich offenbar durch eine Erkrankung des Beklagten verzögert. Die Daten der Klägerin wurden auch keinem Dritten zugänglich gemacht.

Was müssen Sie zum Thema Auskunft und Schmerzensgeld wissen?

  • Wenn Sie auf der Seite des Auskunftspflichtigen stehen: Nehmen Sie jedes Auskunftsbegehren ernst, auch wenn der Betroffene das Wort „Auskunft“ nicht verwendet. Denken Sie ferner unbedingt an die Monatsfrist! Bereits ein Tag Verzug löst den Schadensersatzanspruch aus. Lassen Sie sich daher im Zweifel beraten. Je nach Umfang und Auswirkung des Auskunftsbegehrens kann der Schadensersatzanspruch auch leicht einige tausend Euro betragen. Ferner kann die verspätete Erteilung der Auskunft ein Bußgeld nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO auslösen.
  • Wenn Sie auf der Seite des Betroffenen stehen: Sie sollten in jedem Fall die etwaigen Auswirkungen der verspäteten Auskunft dokumentieren. Möglicherweise drohen „echte“ Schäden, weil Sie nur mit Hilfe der Auskunft eigene Ansprüche geltend machen können. Wenn Sie psychisch beeinträchtigt sind, lassen Sie sich Ihre psychischen Belastungen durch einen Arzt oder Ärztin attestieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie zusätzlich verschreibungspflichtige Arzneimittel einnehmen müssen.
  • Sie müssen damit rechnen, dass einige Gerichte an die Darlegung der Auswirkungen einer verspäteten Auskunft hohe Anforderungen stellen. In diesem Fall sind Sie gewappnet.
  • Schließlich sollten Sie sich anwaltlich begleiten lassen. Ihre Berater können ein Auskunftsbegehren auf Ihre Situation maßschneidern und das Beste für Sie rausholen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, auf ein berechtigtes Auskunftsverlangen zutreffend und fristgerecht zu reagieren. Ebenso helfen wir Ihnen dabei, ein Auskunftsverlangen zu formulieren und notfalls Schadensersatz wegen verspäteter und/oder falscher Auskunft geltend zu machen.

 

Quellen: OLG Köln, Urteil vom 14.07.2022, Az. 15 U 137/21; LG Bonn, Urteil vom 01.07.20221, Az. 15 O 356/20

 

GoldbergUllrich Rechtsanwälte 2022

Julius Oberste-Dommes LL.M. (Informationsrecht)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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