2009 ist das europäische Jahr der Kreativität und Innovation

Die Europäische Union (EU) hat das Jahr 2009 zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation erklärt. Dadurch soll die Bedeutung geistigen Schaffens für die persönliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung herausgestellt und hervorgehoben werden. Es soll daher auch im Jahr 2009 das Recht des geistigen Eigentums weiter fortentwickelt werden. Folgende Vorhaben sind im Jahr 2009 nach Aussage des Bundesministerium der Justiz geplant:

  • Die Bundesministerin der Justiz (BMJ) lädt am 7. und 8. Mai 2009 zu einer internationalen Urheberrechtskonferenz nach Berlin ein. Die Veranstaltung soll Denkanstöße für die weitere rechtspolitische Diskussion auf dem Gebiet des Urheberrechts auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene geben. Sie wird eine Plattform bieten für die Begegnung von Wissenschaft, Politik und Wirtschaft.
  • Mit dem “Zweiten Korb” der Urheberrechtsreform und dem “Durchsetzungsgesetz” sind zuletzt Fragen des Urheberechts im digitalen Zeitalter entschieden worden. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben gebeten zu prüfen, ob in weiteren Bereichen Reformbedarf besteht, wie z. B. im Bereich Urheberrecht und Wissenschaft, oder dem Handel mit gebrauchter Software. Das Bundesministerium der Justiz wird hierzu ein schriftliches Konsultationsverfahren beginnen. Außerdem wird es wird den Dialog zu “Creative Content Online”, insbesondere zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Internet, mit den Beteiligten fortführen.
  • Die Bundesministerin der Justiz wird dieEmpfehlungen der Enquete-Kommission “Kultur in Deutschland”zu Verwertungsgesellschaften aufgreifen. Verwertungsgesellschaften sorgen dafür, dass Kreative angemessen für die Nutzung ihrer Werke vergütet werden. Es soll insbesondere untersucht werden, inwieweit die demokratische Teilhabe der Kreativen an den Entscheidungen ihrer Verwertungsgesellschaft optimiert und allgemein die Transparenz erhöht werden kann.
  • Die Bundesministerin der Justiz will sich weiter dafür einsetzen, dass die europäische Harmonisierung dort, wo es nach Ansicht des BMJ sinnvoll und nötig ist, weitergeführt wird – z. B. durch eine einheitliche Regelung der Privatkopie und einen Anspruch der Urheber auf eine angemessene Vergütung. Auch die Rahmenbedingungen für Verwertungsgesellschaften sollten auf europäische Ebene definiert werden.
  • Das Patentrechtsmodernisierungsgesetz wird eingeführt. Die Gerichtsverfahren können künftig schneller ablaufen, die Anmeldung von Patenten wird vereinfacht. Im Arbeitnehmererfindungsrecht werden Verfahrensregelungen modernisiert und überflüssige oder unzweckmäßige Regelungen aufgehoben. Der Gesetzentwurf hat den Bundesrat am 28.11.2008 passiert und wird voraussichtlich ab Januar 2009 im Deutschen Bundestag beraten.
  • Die deutsche Bundesregierung will ihren Einsatz für ein europäisches Patentsystem verstärken, das weniger kostet, grenzüberschreitend mehr Rechtssicherheit schafft und für qualitativ hochwertige Schutzrechte sorgt.

Darüber hinaus werden in dem Wettbewerb “Die Idee” Vereinigungen, Unternehmen und Einzelpersonen gesucht, die sich in besonderer Weise für den Schutz des geistigen Eigentums stark gemacht haben. In dem Schüler-Wettbewerb “Ideenliebe” sind Schülerinnen und Schüler der 8. bis 10. Klassen gefragt, sich mit dem Thema geistiges Eigentum zu beschäftigen.

Weitere Informationen zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation finden Sie unter: http://www.create2009.europa.eu/

Goldberg Rechtsanwälte, Wuppertal-Solingen 2008
Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M.(Informationsrecht)
m.ullrich@goldberg.de

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