Was tun bei einem ärztlichen Behandlungsfehler ?

In den letzten Jahren häufen sich in der Berichterstattung in Zeitungen sowie Funk und Fernsehen Berichte über teilweise Aufsehen erregende Verfahren, in denen Patienten durch einen Behandlungsfehler in ihrer Gesundheit geschädigt wurden, teilweise lebenslange Beeinträchtigungen davon trugen, gar zu Tode kamen. Ebenso häuft sich die Berichterstattung über Verfahren, in denen Ärzte sich gegen den Vorwurf eines Behandlungsfehlers zur Wehr setzen.

Die Berichterstattung zeigt, abgesehen vom medialen Rummel, deutlich, dass zum einen das Verhältnis zwischen Arzt und Patient ein ganz besonderes ist, vor allem aber, dass die Feststellung eines Behandlungsfehlers und dessen Folgen zu den schwierigsten Aufgaben für Juristen und Mediziner gehört.

Nicht all das, was auf den ersten Blick nach einem Behandlungsfehler aussieht, erweist sich bei gutachterlicher Untersuchung tatsächlich als ein Fehler des Arztes, des Klinikums und/oder des Pflegepersonals.

Behandlungsfehler ?

Zum Verständnis ist es wichtig zu wissen, dass der Arzt und/oder das Krankenhaus nicht den Heilungserfolg, sondern allein eine ordnungsgemäße, dem Stand der Medizin und den einschlägigen Leitlinien entsprechende Behandlung schuldet. Scheitert die Behandlung, bedeutet dies noch nicht, dass der Arzt beziehungsweise das Krankenhaus fehlerhaft behandelt hat.

Abgesehen von einer wohl hohen Dunkelziffer liegt die Zahl der tatsächlichen, gutachterlich festgestellten Behandlungsfehler bei rund einem Drittel der den Ärzten beziehungsweise Krankenhäusern vorgeworfenen Behandlungsfehler. In allen weiteren Fällen konnte ein Behandlungsfehler nicht nachgewiesen werden beziehungsweise das Scheitern der Behandlung, gegebenenfalls auch der Tod des Patienten, war schicksalhaft.

Bei Verdacht Beweise sichern:

Es ist für Patienten und deren Angehörigen beziehungsweise Hinterbliebenen besonders wichtig, bei einem Verdacht auf einen möglichen Behandlungsfehler schnellstmöglich zu handeln.

Wichtig hierbei ist es vor allem, Beweismittel zu sichern. Dies bedeutet zum Beispiel:

  • Die Feststellung der Namen der behandelnden Ärzte und im Falle einer stationären Behandlung möglichst auch des Pflegepersonals.
  • Bei einer stationären Behandlung sollten auch die Namen und Anschriften von Zimmernachbarn festgestellt werden. Diese können als Zeugen von enormer Bedeutung sein.
  • Es sollte zeitnah eine chronologische Aufstellung der durchgeführten Behandlungsmaßnahmen, wie auch der vermuteten Fehler, gleichgültig, ob Fehler der Ärzte oder des Pflegepersonals, angefertigt werden.

Beratung:

Bereits bei dem ersten Verdacht auf eine Fehlbehandlung sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden, damit insbesondere Beweise sogfältig gesichert werden. Viele Fälle scheitern an mangelnder Beweissicherung und mangelhafter Vorbereitung.

Patientenakten:

Jeder Patient hat einen Anspruch darauf, Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu nehmen und eine vollständige Kopie der Behandlungsunterlagen erstellen zu lassen. Dies sollte gleichwohl einem erfahrenen Medizinrechtler überlassen werden, da Aufbau und Vollständigkeit der Behandlungsunterlagen sich dem Laien nicht erschließen. Es hat sich darüber hinaus gezeigt, dass Ärzte beziehungsweise Krankenhäuser auf entsprechende Anfragen von Patienten und deren Angehörigen eher zögerlich reagieren und so Patientenrechte vereitelt werden.

Gutachter:

Es besteht für Patienten und deren Angehörigen die Möglichkeit, einen vermuteten Behandlungsfehler kostenfrei durch die bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommission beziehungsweise Schlichtungsstellen untersuchen zu lassen. Gesetzlich krankenversicherte Patienten können auch ihre Krankenkasse mit der Erstellung eines Gutachtens durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen beauftragen.

Diesen Antrag auf Begutachtung sollte immer ein erfahrener Medizinrechtler formulieren, da dieser in der Lage ist, die medizinischen Zusammenhänge zutreffend darzustellen und die Verantwortlichkeiten der Arbeitsteilung in Praxen und Kliniken herauszuarbeiten. Wichtig ist auch die emotionale Entlastung der Betroffenen.

Die weitere Korrespondenz mit Ärzten, Kliniken und deren Haftpflichtversicherern, wie auch ein mögliches gerichtliches Verfahren, ist immer Aufgabe des Rechtsanwalts.

Sollten Sie den Verdacht haben, Sie oder ein Angehöriger könnten durch eine fehlerhafte ärztliche Behandlung geschädigt worden sein, bin ich gerne dazu bereit, Sie kurzfristig und umfassend zu beraten und Ihre Interessen gegenüber den Leistungserbringern und deren Haftpflichtversicherern zu vertreten.

Rechtsanwalt Dirk Möller

Fachanwalt für Medizinrecht

Tel.: 0202-450036

E-Mail: d.moeller@medizinrecht-wuppertal.de

 

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