E-Mail-Adressen – Kein Anspruch auf Herausgabe an WEG-Mitglied
Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft die E-Mail-Adressen der übrigen Wohnungseigentümer an den Wohnungseigentümer herausgibt.