Siegel für Vereine

Das GoldbergUllrich Siegel für Vereine wird von unserer Sozietät an gemeinnützigen Organisationen, Verbänden, Sportvereinen und Vereinen vergeben. Voraussetzung für die Siegelvergabe ist die für die erfolgreiche Prüfung einer Internetseiten. Durch die Zertifizierung soll das Haftungsrisiko für die zumeist ehrenamtlich Handelnden, verantwortlichen Personen reduziert werden.

Voraussetzung für die Prüfung der Internetseiten:

1. Die gemeinnützigen Organisationen, Verbände, Sportvereine oder Vereine sind Mitglieder in den entsprechenden Verbandsorganisationen (Städtische Sportverbände, Turn- und Sportverbände LBS, etc.). Diese Dachorganisationen haben jeweils einen Rahmenvertrag über die Prüfung der Internetseiten ihrer Mitglieder mit uns abgeschlossen. Zahlreiche Verbände und Vereinsorganisationen haben bereits entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen. Fragen Sie daher zunächst bei dem für ihre Organisation zuständigen Verband an.

2. Die für die gemeinnützige Organisation, Verband, Sportverein oder Verein zuständige Dachorganisation leitet nach Prüfung von Mitgliedschaft und Gemeinnützigkeit die Anfrage an uns weiter. Bitte beachten Sie, das die Anfrage nur und ausschließlich im Rahmen der mit der Dachorganisation bestehenden Vereinbarung erfolgt.

Ablauf und Umfang der Prüfung:

Abhängig von der jeweils bestehenden Vereinbarung erfolgt die Prüfung grundsätzlich wie Folgt:

1. Der Internetauftritt unter der angegeben URL wird von den GoldbergUllrich Rechtsanwälten geprüft:

  • Sämtliche Angaben nach TMG (u.a. Impressum)
  • Sämtliche Angaben nach RStV
  • Technischer und rechtlicher Ablauf von Newslettern – einschließlich Testbestellung
  • Einhaltung des Trennungsgebotes

2. Die geprüfte Organisation erhält nach der Prüfung einen Prüfbericht per Email und setzt die Anforderungen spätestens innerhalb von vier Wochen um.

3. Der gemeinnützige Verein / die Organisation erhält ein allgemeines Merkblatt für die Gestaltung und Pflege der Website, auch hinsichtlich des Umgangs mit fremden Rechten, Einbindung von Fotografien und dem Umgang mit Abmahnungen.

4. Die Organisation / der Verein teilt uns die Umsetzung des Prüfberichtes per Email mit.

5. GoldbergUllrich Rechtsanwälte prüfen die Seite abschließend erneut auf Einhaltung der unter 1. und im Prüfbericht aufgeführten Prüfungspunkte

6. Verläuft die Prüfung ohne weitere Beanstandungen ist der geprüfte Verein berechtigt und verpflichtet das ihm übermittelte Prüfsiegel spätestens innerhalb von vier Wochen auf der Seite „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ einzusetzen und nach Maßgabe zu verlinken.

Nicht von der Prüfung umfasst sind:

Internetshops, Buchungssysteme für Veranstaltungen oder Sportstätten, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gewinnspiele und deren Teilnahmebedingungen, Presserechtliche Inhalte und deren Zulässigkeit, Satzungen der Vereine, Abrufbare Dokumente, insbesondere zur Begründung von Mitgliedschaften, Spendenaufrufe, Spendenquittungen, Kontaktformulare nebst Datenschutzerklärungen, Allgemeine Datenschutzhinweise, Prüfung der Urheberrechte, insbesondere Fotografien, Anfahrtsbeschreibungen, Karten und sonstigen Medien, Periodische Wiederholungsprüfungen, die tatsächlichen Angaben zum Verein (Vereinsregisternummer, Umsatzsteueridentifikationsnummern, Adressen, Namen und deren richtige Schreibeweise, Telefon und E-Mailadressen, Angaben zur Körperschaftsteuerbefreiung etc.).

Siegel