Beratung im privaten Baurecht
- die Grundeigentums- und Nachbarrechte
- Werkvertragsrecht, insbesondere mit den bauausführenden Unternehmen
- Dienstvertragsrecht
- Besonderes Recht der Architekten (Bsp.: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); Urheberrecht
Beratung im öffentlichen Baurecht
Das öffentliche Baurecht umfasst insbesondere:
- Bauplanungsrecht – den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln; in Deutschland (Bsp.: Baugesetzbuch [BauGB])
- Bauordnungsrecht – den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie z.B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften
- Vergaberecht VOL/A u.a.
Begleitung von Vergabeprozessen
Wir begleiten Sie auch bei Vergabeprozessen und Ausschreibungen im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Dass es während eines Bauvorhabens zu Konflikten kommt, lässt sich nie ausschließen. Doch juristische Auseinandersetzungen sind für alle Beteiligten zeitaufwändig und kostspielig. Unser vorrangiges Ziel ist es daher, Konflikte zwischen den Beteiligten nach Möglichkeit ganz zu vermeiden. Ein wesentlicher Faktor dafür ist die frühzeitige Beteiligung von spezialisierten Juristen bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens.
Mit fundiertem Wissen begleiten wir ein Bauprojekt während aller Phasen bis zum erfolgreichen Abschluss beratend, von der Finanzierung über die vertragsrechtliche Ausgestaltung bis hin zur Konfliktlösung in Vergabe-, Abrechnungs- und Gewährleistungsfragen.
Je früher unsere Einbindung erfolgt, desto eher lassen sich Konfliktpotenziale erkennen, vermeiden und lösen.
Sind rechtliche Auseinandersetzungen unvermeidbar, wollen wir auf allen Ebenen zu einer nachhaltigen Lösung beitragen.