Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen (Arbeitgeber) und deren Führungskräfte, Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitnehmer.
Im klassischen Arbeitsrecht
Wir beraten Sie insbesondere in folgenden arbeitsrechtlichen Bereichen:
- Die Beantragung von Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (inklusiver der damit zusammenhängenden Vorbereitungen und Schritte)
- Die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen (befristet und unbefristet)
- Die Abmahnungen von Arbeitnehmern und die Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen
- Die Kündigung und Beendigung von Arbeitverhältnissen inkl. der Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen und der Verhandlung und Geltendmachung von Abfindungen
- Die Durchführung von Kündigungsschutzverfahren nach Kündigung des Arbeitsvertrages
- Die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
- Die Beratung und Vertretung im Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht
- Die Beratung und Betreuung bei Betriebsübergängen inkl. der Umwandlung und Umstrukturierung von Betrieben
- Die gerichtliche Durchsetzung sämtlicher arbeitsrechtlichen Ansprüche
- Die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Einigungsstellenverfahren
- Die Beratung beim Abschluss von Haustarifverträgen
- Arbeitnehmererfindungsrecht
Datenschutz im Arbeitsverhältnis
Im datenschutzrechtlichen Bereich des Arbeitsrechts beraten wir Sie insbesondere in folgenden Teilbereichen:
- Die Erarbeitung von Datenschutzrichtlinien und Richtlinien für den Umgang mit Medien am Arbeitsplatz
- Die Beratung bei der Einführung und Umsetzung von Homeoffice, Telearbeit und mobiler Arbeit im Unternehmen
- Beschäftigtendatenschutz
- Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis