
Das Datenschutzsiegel wird von unserer Sozietät an diejenigen Mandanten erteilt, die durch uns im Datenschutzrecht und durch unsere Rechtsanwälte als externe Datenschutzbeauftragte betreut werden.
Unser Datenschutzsiegel dient der Außenkommunikation des Mandanten im Bereich des Datenschutzes.
Durch unser Datenschutzsiegel können sich Unternehmen von ihren Wettbewerbern absetzen und bei potentiellen Kunden, Geschäftspartnern, Bewerbern und Mitarbeitern zusätzliches Vertrauen durch Verwendung des GoldbergUllrich Datenschutzsiegels aufbauen.
Das Goldberg Datenschutzsiegel erhalten nur Unternehmen, die
- sich der Einhaltung des Datenschutzrechts umfänglich und über die gesetzlichen Bestimmungen (u.a. BDSG und DSGVO) hinaus verpflichtet haben
- einen unserer Berufsträger als externen Datenschutzbeauftragen für die Dauer der Führung des Siegels benannt haben
- die Vorgaben und Anregungen des externen Datenschutzbeauftragten zur Datensicherheit und zur Verbesserung des Datenschutzes im eigenen Unternehmen jeweils zeitnah umsetzen
- die ein Datenschutzmanagementsystem im Unternehmen eingeführt haben
- die ihre Verarbeitungsverzeichnisse und sämtliche weiteren Unterlagen dauerhaft pflegen
- sämtliche notwendige Vorabkontrollen durchgeführt haben
- laufende Nachkontrollen sämtlicher Unterlagen und laufende Mitarbeiterschulungen durch den externen Datenschutzbeauftragten durchführen lassen
Bei Interesse wenden Sie sich – selbstverständlich zunächst unverbindlich – an uns.
Anfragen senden Sie bitte direkt an: info@goldberg.de.