Datenschutzsiegel

Das GoldbergUllrich Rechtsanwälte Datenschutzsiegel wird von uns nur an unsere Mandanten vergeben. Es dient der Außenkommunikation im Bereich des Datenschutzrechts.

Durch das GoldbergUllrich Rechtsanwälte Datenschutzsiegel können Sie sich von Ihren Wettbewerbern absetzen und bei potentiellen Kunden, Geschäftspartnern, Bewerbern und Mitarbeitern zusätzliches Vertrauen durch Verwendung des GoldbergUllrich Rechtsanwälte Datenschutzsiegels aufbauen.

Das GoldbergUllrich Rechtsanwälte Datenschutzsiegel erhalten nur Unternehmen, die

  • sich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelung umfänglich und über die gesetzlichen Bestimmungen (u.a. BDSG und DSGVO) hinaus verpflichtet haben,
  • einen unserer Berufsträger (m/w/d) als externen Datenschutzbeauftragen für die Dauer der Führung des GoldbergUllrich Rechtsanwälte Datenschutzsiegel benannt haben,
  • die Vorgaben und Anregungen der externen Datenschutzbeauftragten zur Datensicherheit und zur Verbesserung des Datenschutzes im eigenen Unternehmen umsetzen,
  • die ein Datenschutzmanagementsystem im Unternehmen eingeführt haben,
  • die ihre Verarbeitungsverzeichnisse und sämtliche weiteren Unterlagen dauerhaft pflegen,
  • sämtliche notwendige Vorabkontrollen durchgeführt haben,
  • laufende Nachkontrollen sämtlicher Unterlagen und regelmäßige Mitarbeiterschulungen durch unsere Rechtsanwälte durchführen lassen.

Bei Interesse am GoldbergUllrich Rechtsanwälte Datenschutzsiegel wenden Sie sich gerne an uns.

Anfragen senden Sie bitte direkt an: info@goldberg.de.

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