NORDWEST eSHOP

Das GoldbergUllrich Prüfsiegel (TECHNISCH GEPRÜFT) wird von der Sozietät GoldbergUllrich Rechtsanwälte vergeben. Das GoldbergUllrich Prüfsiegel (TECHNISCH GEPRÜFT) bietet Onlinehändlern die Möglichkeit, gegenüber potenziellen Kunden die Seriosität des eigenen Unternehmens nachzuweisen. Mit dem GoldbergUllrich Prüfsiegel (TECHNISCH GEPRÜFT) können Onlinehändler ihren Kunden belegen, dass das von ihnen verwendete Onlineshop-System über die erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt, um sämtliche gesetzlichen Vorgaben im Onlineshop erfüllen zu können. Hierdurch können sich Onlinehändler von ihren Wettbewerbern absetzen und bei potentiellen Kunden Vertrauen durch Verwendung des GoldbergUllrich Prüfsiegel (TECHNISCH GEPRÜFT) aufbauen.

Bei vielen Onlineshop-Systemen fehlt es bereits an den technischen Voraussetzungen, um sämtliche rechtlichen Anforderungen, die die heutige Rechtslage an Onlineshopbetreiber stellt, überhaupt erfüllen zu können. Das GoldbergUllrich Prüfsiegel (TECHNISCH GEPRÜFT) erhalten nur Shopsysteme, die es aufgrund ihrer technischen Voraussetzungen einem Onlinehändler ermöglichen, sämtliche rechtlichen Anforderungen, die die Gesetze, Verordnungen und die Rechtsprechung an Onlineshopbetreiber stellen, umzusetzen.

Anhand eines umfassenden Prüfungskataloges mit zahlreichen Einzelkriterien wird von der Sozietät GoldbergUllrich Rechtsanwälte überprüft, ob ein Onlineshop-System die technischen Voraussetzungen erfüllt, die die heutige Rechtslage an den Betrieb eines rechtskonformen Onlineshops stellt. Die Vorraussetzungen für die Siegelvergabe können Sie HIER nachlesen.

Die Sozietät GoldbergUllrich Rechtsanwälte bestätigt hiermit, dass das Shopsystem „NORDWEST-eSHOP“ der

  • NORDWEST Handel AG
  • Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund
  • Vorstand: Jörg Axel Simon, Michael Rolf, Thorsten Sega
  • Vorsitzender des Aufsichtsrates: Martin Helmut Bertinchamp
  • Registernummer: HRB 28436 Amtsgericht Dortmund
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE 125 132 919

erfolgreich zertifiziert wurde.

Die NORDWEST Handel AG ist berechtigt, das GoldbergUllrich Prüfsiegel (TECHNISCH GEPRÜFT) innerhalb ihres Onlineshop-Systems „NORDWEST-eSHOP“ zu führen.

Das Goldberg Prüfsiegel (technisches Prüfsiegel) gewährleistet, dass das Shopsystem der NORDWEST Handel AG die technischen Voraussetzungen erfüllt, um einen rechtskonformen Onlineshop betreiben zu können sowie hohen Ansprüchen an Bedienerfreundlichkeit gerecht wird. Aufgrund der ständigen Begleitung bei der Entwicklung und der dauerhaften Überwachung des Shopsystems „NORDWEST-eSHOP“, ist sichergestellt, dass auch neue rechtliche Anforderungen an das Shopsystem umgehend umgesetzt werden.

Das Shopsystem „NORDWEST-eSHOP“ erfüllt insbesondere folgende Prüfungskriterien:

  • Transparenter Bestellvorgang, hohe Gebrauchstauglichkeit und einfache Handhabung des Shopsystems für Onlinehändler und Kunden
  • Vollständige und transparente Darstellungsmöglichkeit sämtlicher gesetzlich vorgegebener Informationen und Angaben (u.a. Produktbeschreibungen, Produktpreise, Versandkosten und Versandinformationen, Zusatzkosten, Zahlungsinformationen, Lieferzeiten, Liefergebiete, Vertriebs- und Marketingbeschränkungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung, Widerrufsrecht, Anbieterkennzeichnung/Impressum)
  • Rechtskonforme Ausgestaltung der technischen Abläufe zum Einsatz des Shopsystems auf den europäischen Märkten
  • Schutz der persönlichen Daten aufgrund eines technisch ausgereiften Datensicherheitskonzeptes
  • Einbindungsmöglichkeit des Shopsystems in die bestehende IT-Umgebung des Onlineshopbetreibers (durch ERP-Anbindung) und des Endkunden (via OCI).

Das Shop-System „NORDWEST- eSHOP“ wird von der Sozietät GoldbergUllrich Rechtsanwälte regelmäßigen Nachkontrollen unterzogen, um die dauerhafte Einhaltung der Prüfungskriterien zu gewährleisten.

Siegel erstmals vergeben am: 24.10.2014

GoldbergUllrich Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Informationstechnologierecht