Versteigerung von Gegenständen im Internet beschlossen

Künftig soll die Versteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, einfacher im Internet erfolgen können. Die Internetauktion soll als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Das Bundeskabinett hat nun einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Bislang ist die Versteigerung von sog. beweglichen Sachen – also keine Grundstücke – in der Zivilprozessordnung als Präsenzversteigerung durch den Gerichtsvollzieher vorgesehen. Die dafür notwendige Anwesenheit von Versteigerer und Bieter ist umständlich und verursacht nicht zuletzt wegen der Anreise teilweise hohe Kosten. Der Gerichtsvollzieher kann die gepfändeten Sachen auf andere Art – etwa über das Internet – nur versteigern, wenn Gläubiger oder Schuldner dies beantragen. Das ist aufwändig und unpraktikabel. Künftig soll die Versteigerung beweglicher Sachen ohne weiteres im Internet erfolgen können und eine gleichberechtigte Alternative zur Präsenzversteigerung werden.

Das Gesetz ergänzt die bestehenden Vorschriften der Zivilprozessordnung, damit die Internetversteigerung selbstverständlich wird. Die Bundesländer werden ermächtigt, Einzelheiten wie etwa die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung durch Rechtsverordnung zu regeln.

Das Gesetz betrifft daneben die Vollstreckung aus Steuerbescheiden und aus Urteilen der Finanzgerichte zugunsten der Finanzbehörden. Die Internetversteigerung beweglicher Sachen wird auch in der Abgabenordnung als gesetzlicher Regelfall neben der Präsenzversteigerung etabliert. Die Versteigerung findet in diesen Fällen auf der Auktionsplattform http://www.zoll-auktion.de/ statt. Diese von der Bundeszollverwaltung betriebene Plattform wird bereits seit einigen Jahren erfolgreich genutzt.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Das parlamentarische Verfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.

 

Quelle: Pressemitteilung  des Bundesministeriums der Justiz

Goldberg Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

– Fachanwalt für Informationstechnologierecht –

E-Mail: m.ullrich@goldberg.de

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