Unternehmer sollten ihre Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben

Am 10. eines jeden Monats oder Quartals müssen Selbstständige und Gewerbetreibende ihre Umsatz- und Lohnsteueranmeldungen dem Finanzamt melden. Diesen Termin sollten sich Selbstständige und Gewerbetreibende noch deutlicher als bisher im Kalender notieren. Unternehmern, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, nicht rechtzeitig abgeben, drohen jetzt nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie nämlich direkt Steuerstrafverfahren.

Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie für die Finanzämter (AStBV, hier Nr. 132 Abs. 1 – Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) sollen künftig bei verspäteten Erklärungen diese direkt an die Buß- und Strafsachenstellen weitergeleitet werden. Damit droht vielen Steuerpflichtigen nun eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens. Zwar stellte auch bisher eine verzögerte Abgabe einer Steuererklärung nach allgemeiner Meinung eine “Steuerhinterziehung auf Zeit” dar, sofern der Steuerpflichtige vorsätzlich die Zahlung durch Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Frist verzögerte. In vielen Fällen beruht die verspätete Abgabe der Erklärung  jedoch auf anderen Gründen, wie Krankheit oder fehlenden Unterlagen.

Aus diesem Grund verzichtete eine frühere Version der bereits genannten Anweisung (AStBV 2009) auch ausdrücklich auf die automatische Einschaltung der Straf- und Bußgeldstelle, sofern Steueranmeldungen beim Finanzamt nicht rechtzeitig eingingen. Bisher wurden Verzögerungen von den Finanzämtern auch relativ unbürokratisch gehandhabt. Bei einer verspäteten Abgabe der erforderlichen Erklärungen forderte das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von maximal zehn Prozent der ausstehenden Summe und damit war die Sache erledigt.

Jetzt wird nach der neuen Richtlinie bei einer verspäteten Abgabe der Erklärung aber direkt und sofort die Steuerfahndung eingeschaltet. Daher sollten Unternehmer noch besser als bisher darauf achten, die erforderlichen Erklärungen fristgerecht gegenüber der Finanzäntern abzugeben.

Quelle: Pressemitteilung des deutschen Steuerberaterverbandes e.V.

Goldberg Rechtsanwälte 2012
Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
E-Mail: info@goldberg.de

 

Siegel