Ehemaliges Staatswappen der DDR als Marke gelöscht

Das Bundespatentgericht (BPatG) hat die durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) angeordnete Löschung folgender Marke bestätigt:

Bei der Marke handelt es sich um das ehemalige Staatswappen der DDR mit dem umgebenden Schriftzug „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER UND BAUERN MACHT”. Die Marke war für verschiedene Waren und Dienstleistungen, unter anderem für diverse Bekleidungsstücke und Getränke eingetragen.

Das Bundespatentgericht hat ausgeführt, dass der Eintragung der Marke das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 5 2. Alternative Markengesetz (MarkenG) entgegenstehe, weil die Marke gegen die guten Sitten verstoße. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 2.Alternative MarkenG sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, sofern sie gegen die guten Sitten verstoßen. Bei der Marke habe es sich zu Zeiten der ehemaligen DDR um ein besonderes Symbol des Staates gehandelt, das bei der Auszeichnung von Soldaten und anderen Bediensteten der Schutz- und Sicherheitsorgane der ehemaligen DDR, z. B. auf Orden und Verdienstmedaillen, verwendet worden sei. Ein sehr erheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise werde die Verwendung eines Symbols der ehemaligen DDR-Sicherheitsorgane als Marke, insbesondere wegen deren Verhalten an der innerdeutschen Grenze und bei Demonstrationen von Regimegegnern, aus grundsätzlichen politischen und sittlichen Erwägungen missbilligen und sie als puren, politisch unerträglichen Sarkasmus gegenüber dem vom Verhalten der Sicherheitskräfte besonders betroffenen Personen, wie Maueropfern, politische Verfolgten und deren Angehörigen empfinden.

Das BPatG vertrat daher die Auffassung, dass die Marke gegen die guten Sitten verstoße und von Amtswegen zu löschen sei.

Beschluss des BPatG vom 17.08.1008, Aktenzeichen: 26 W (pat) 69/05

Quelle: Pressmitteilung des Bundespatentgerichts, Stelle für Presse und Öffentlichkeitsarbeit;

Goldberg Rechtsanwälte 2008 – Wuppertal, Solingen

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

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