Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA mahnt wegen ATGB ab

Die Rechtsanwälte Becker und Haumann aus Dortmund sprechen für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die „Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen” (ATGB) von Borussia Dortmund aus.

Es wird behauptet, dass Verkäufer von Heimspieleintrittskarten von Borussia Dortmund gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Borussia Dortmund verstoßen hätten. Ferner werden den Betroffenen Markenrechtsverletzungen vorgeworfen. Es werden Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Personen, die solche Abmahnungen im Namen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erhalten, sollten diese nicht ungeprüft ignorieren und auch nicht ungeprüft die geforderten Erklärungen abgeben. Vielmehr sollten sich abgemahnte Personen dringend an spezialisierte Rechtsanwälte wenden, die ihre rechtlichen Interessen ordnungsgemäß vertreten.

Es ist in jedem Fall einzeln zu überprüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen. Anschließend müssen die erforderlichen Schritte eingeleitet werden.

Für Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Goldberg Rechtsanwälte 2012

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL. M. (Informationsrecht)

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

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