Neue Entgelte für die TAL-Umschaltung und das “Line Sharing”

Die Bundesnetzagentur hat am 30.06.2008 zwei Entgeltentscheidungen im Telekommunikationsbereich bekannt gegeben. Beide Genehmigungen betreffen Vorleistungsprodukte, welche die Deutsche Telekom AG (DT AG) ihren Wettbewerbern aufgrund regulatorischer Verpflichtungen anbietet.

Zum 1. Juli 2008 neu genehmigt wurden zunächst die Entgelte, die die Wettbewerber im Fall der Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sog. “letzten Meile”, für deren Schaltung bzw. Rückgabe jeweils einmalig an die DT AG entrichten müssen.

Während der Antrag der DT AG Entgeltsteigerungen von teilweise deutlich über 50 Prozent vorgesehen hatte, beinhaltet die Genehmigung für die meisten Tarifpositionen geringfügige Reduzierungen (zwischen 0,2 Prozent und 4,1 Prozent). Für die Übernahme der TAL ohne Arbeiten beim Endkunden kann die DT AG künftig ein Entgelt von 35,70 Euro verlangen. Für die häufigste Variante (Neuschaltung der Kupferdoppelader Zweidraht hochbitratig mit Arbeiten am Kabelverzweiger und beim Endkunden) beläuft sich der neue Tarif auf 62,37 Euro.

Ebenfalls zum 1. Juli 2008 genehmigt wurden die Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte sowie darüber hinaus die monatlichen Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, das sog. “Line Sharing”. Beim Line Sharing wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich aufgeteilt. Damit kann der untere Frequenzbereich von der DT AG weiter für die Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung (typischerweise für schnelle Internetzugänge auf Basis der DSL-Technologie) genutzt werden. Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ist ein monatlicher Überlassungspreis von 1,78 Euro genehmigt worden. Das Entgelt für die häufigste Bereitstellungsvariante, die Neuschaltung ohne Arbeiten am Kabelverzweiger und ohne Arbeiten beim Endkunden, beträgt jetzt 58,98 Euro.

In beiden Entscheidungen wurden Auswirkungen der im vergangenen Jahr getroffenen tarifvertraglichen Vereinbarungen zwischen der DT AG und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zu organisatorischen Änderungen und insbesondere Wochenarbeitszeiterhöhungen berücksichtigt.

Alle Entgelte sind bis Ende Juni 2010 genehmigt worden.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 30.06.2008, Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Pressestelle, Tulpenfeld 4,53113 Bonn, http://www.bundesnetzagentur.de/enid/2.html

Goldberg Rechtsanwälte, Wuppertal-Solingen 2008
Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M.(Informationsrecht)
m.ullrich@goldberg.de

Siegel