Hier finden Sie eine Zusammenstellung aus Links und Dokumenten zu dem Thema Hinweisgebermeldestelle.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet mittlere und große Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden dazu, angemessene Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber zu etablieren. Bei dieser Herausforderung stehen wir Ihnen zur Seite und bieten ein umfassendes System an, das sämtliche Anforderungen an einen effektiven Whistleblower-Prozess erfüllt.
Wir kümmern uns um die Implementierung, den laufenden Betrieb und fungieren als externe Ombudsperson, um sicherzustellen, dass Ihre Organisation bestmöglich geschützt ist. Die Meldestelle wird vollständig an uns und unsere Rechtsanwälte ausgelagert.
Unser System zeichnet sich durch höchste Sicherheitsstandards und vielfältige Meldeoptionen aus, einschließlich der Möglichkeit zur Anonymität. Damit gewährleisten wir einen umfassenden Schutz und die vollständige Einhaltung gesetzlicher Vorschriften an eine Meldestelle nach dem
Hinweisgeberschutzgesetz und an eine Beschwerdestelle entsprechend dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.