Umsatzsteuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

Vom 1. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 sinkt für sechs Monate die Umsatzsteuer von 19 % auf 16 %, bzw. von 7 % auf 5 %. Was die Konsumenten freut, bedeutet für Onlinehändler (m/w/d) erhebliche Umstellungen.

Wir fassen für Sie die zu ändernden Punkte zusammen:

1. Beachten Sie den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

Sie müssen sicherstellen, dass ab dem 1. Juli 2020 alle Preise richtig angezeigt werden. Weiter müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Umsatzsteuer zum Jahreswechsel wieder auf die ursprünglichen Steuersätze ändern.

2. Zeigen Sie den richtigen Umsatzsteuersatz an

Sie müssen sicherstellen, dass auf allen Seiten Ihres Onlineshops der richtige Umsatzsteuersatz angezeigt wird, sofern Sie einen konkreten Umsatzsteuersatz angeben. Die allgemeine Angabe “inklusive Umsatzsteuer“ oder “inklusive Mehrwertsteuer” reicht im Onlineshop aus.

Im Onlineshop müssen Sie nicht zwingend den konkreten Umsatzsteuersatz angeben. Auf Ihren Rechnungen muss jedoch der jeweils gültige Umsatzsteuersatz richtig angegeben werden.

Sofern Sie Waren auf Marktplätzen wie eBay, Amazon und Co. verkaufen, müssen Sie auch dort prüfen, ob der Umsatzsteuersatz zutreffend angezeigt wird.

3. Achten Sie auf Ihre Werbung – Abmahnungen drohen

Sofern Sie damit werben, dass Sie die Umsatzsteuersenkungen an Ihre Kunden weitergeben, so lassen Sie die geplante Werbung und die damit zusammenhängenden Preisdarstellungen und Äußerungen durch uns zuvor prüfen.

Es bestehen nämlich zahlreiche Fallstricke, aufgrund derer Ihre Werbung unzulässig sein könnte. In diesem Fall drohen Ihnen kostenintensive wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und weitere, zu vermeidende Anpassungen im Onlineshop.

Für Fragen und Erläuterungen im Zusammenhang mit der Reduzierung der Umsatzsteuersätze stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Michael Ullrich, LL.M. (Informationsrecht)

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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