Querschnittsmaterie die Wissen und Erfahrung erfordert
Das Urheberrecht und das Medienrecht sind Rechtsgebiete, die besondere theoretische Kenntnisse, praktische Erfahrungen und Spezialkenntnisse im Verfahrens- und Prozessrecht erfordern. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten Sie aufgrund dieser vorhandenen Qualifikationen in sämtlichen Fragen des nationalen und internationalen Urheberrechts und Medienrechts.
Das Urheber- und Medienrecht umfasst zahlreiche einzelne Rechtsbereiche inklusive der dazugehörigen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bezüge. Es umfasst unter anderem das allgemeine Urheberrecht, das allgemeine Medienrecht, das Recht der Wahrnehmungsgesellschaften (z.B. GEMA), das Recht der Leistungsschutzrechte, das Urhebervertragsrecht und den Bereich der internationalen Urheberrechtsabkommen. Ferner umfasst es das Verlagsrecht und insbesondere das Musikverlagsrecht, das Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, das Rundfunkrecht und das Titelschutzrecht. Auch das Recht der Medien- und Teledienste, das Telekommunikationsrecht, das Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie der Bereich der deutschen und europäischen Kulturförderung zählen zum Urheber- und Medienrecht.
Unsere Tätigkeiten für Sie:
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind für Sie im Urheber- und Medienrecht insbesondere in folgenden Rechtsbereichen tätig:
- Urheberrecht (Beratung in sämtlichen Fragen des Urheberrechts u.a. Filesharing, unberechtigte Übernahme von Bildern, Texten usw.)
- Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen (Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, gerichtliche Klageverfahren)
- Abwehr von unberechtigten Inanspruchnahmen (Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen/Hilfe bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Vertretung im gesamten außergerichtlichen Bereich und in gerichtlichen Verfahren)
- Presserecht / Äußerungsrecht (u.a. Beratung und Betreuung von Verlagshäusern, Rundfunkanstalten, Firmen, Institutionen und Privatpersonen in sämtlichen Fragen des Äußerungs- und Presserechts, inklusive der Einleitung der erforderlichen Maßnahmen, u.a. Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs-, Widerrufs- und Schadensersatzansprüchen, Abwehr unberechtigter Ansprüche)
- Überprüfung von Berichterstattungen in Funk, Fernsehen, Internet und Presse
- Beratung in sämtlichen Fragen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Schutz und Geltendmachung von Leistungsschutzrechten
- Recht der Wahrnehmungsgesellschaften (z.B. GEMA, VG Wort usw.)
- Titelschutz und medienbezogener Markenschutz (Anmeldung, Durchsetzung und Verteidigung von geschützten Rechten)
- Designrecht
- Recht bildender Kunst
- Architektenrecht
- Merchandising- und Werberecht
- Verlagsrecht
- Musikervertragsrecht
- Film- und Fernsehvertragsrecht
- Arbeitsrecht für Medienunternehmen
- Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen
- Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung- Rundfunkrecht
- Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrecht
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und international in sämtlichen Fragen des Urheber- und Medienrechts.