Meditation
Mediation – Streitschlichtung und Schiedsverfahren
Ein Rechtsgebiet für Spezialisten!
Die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (S0Bau) ist erarbeitet worden von dem Arbeitskreis Bauprozess- und Verfahrensrecht der Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im DeutscherAnwaltVerein (ARGE Baurecht).
Die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (S0Bau) ist erarbeitet worden von dem Arbeitskreis Bauprozess- und Verfahrensrecht der Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im DeutscherAnwaltVerein (ARGE Baurecht).
Entwicklung der SOBau:
Der Arbeitskreis Bauprozess- und Verfahrensrecht der Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im DeutscherAnwaltVerein (ARGE Baurecht) hat die Notwendigkeit erkannt, über den Inhalt bisheriger Schiedsgerichtsordnungen hinaus eine Schlichtungs- und Schiedsordnung speziell für Baustreitigkeiten (SOBau) zu schaffen, in welcher die Neuregelungen des Schiedsverfahrensrecht zum 01.01.1998 berücksichtigt sind.
Zielsetzung:
Das Ziel der SOBau ist, den an Bauvorhaben Beteiligten zur möglichst gütlichen und zügigen Beilegung von Konflikten aus Bauverträgen ohne Einschaltung der überlasteten ordentlichen Gerichte eine zeitgemäße Verfahrensregelung an die Hand zu geben.
Die ARGE Baurecht will damit dem im Vordringen befindlichen Gedanken der außergerichtlichen, schlichtenden Streitbeilegung Rechnung tragen. Die SOBau enthält deshalb verschiedene Verfahrensstadien, die unter Beachtung der Grundsätze der Vertraulichkeit und Konzentration möglichst ohne streitige Entscheidung bereits baubegleitend zur Problembereinigung zwischen den Beteiligten führen sollen:
- Die vorgeschlagene Schlichtung, die ohne große Formalzwänge der Mediation durch den bereits in der Schlichtungs- und Schiedsvereinbarung benannten Schlichter möglichst viel Raum lässt.
- das isolierte Beweisverfahren, das bei Störung im Bauablauf die Möglichkeit bietet, kurzfristig Tatsachenfeststellungen zu treffen, die für ein späteres Schiedsgerichtsverfahren bindend sind;
- das Schiedsgerichtsverfahren, das mit Schiedsspruch oder Schiedsvergleich das Verfahren zum Abschluss bringt.
In die Praxis wird dieses Verfahren von der Arbeitsgemeinschaft Bauschlichtung umgesetzt.
Nachfolgend erhalten Sie die Möglichkeit, die wichtigsten Texte und Vorschriften der SOBau und Formulare als Dateien auf Ihr System herunterzuladen. Dieses soll Ihnen die Vorbereitung von Verfahren nach der SOBau erleichtern.
© Bitte beachten Sie, dass sämtliche Urheber- Nutzungs- und Verlagsrechte an den Texten und Formularen der SOBau den Beschränkungen des Urheberrechtes unterliegen !
Alleinige Inhaberin der Rechte ist die ARGE-Baurecht im DeutscherAnwaltVerein, Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht im DeutscherAnwaltVerein (DAV) e.V.
Littenstraße 11, D-10179 Berlin, Deutschland, Telefon: +49 (30) 72 61 52 – 0, Telefax: +49 (30) 72 61 52 - 1 90, Elektronische Post / E-Mail: dav [at] anwaltverein.de Die kommerzielle, auch die auszugsweise Vervielfältigung, gleich mit welchem Medium, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der ARGE-BAU. Bei jeglicher, auch für den privaten Gebrauch bestimmter Vervielfältigung, gleich mit welchem Medium, ist die Urheberschaft der ARGE-BAU ohne Einschränkung deutlich erkennbar aufzunehmen.
Die Texte der Formulare dürfen zur Vorbereitung eines Verfahrens nach der SOBau verwandt und der Bestimmung entsprechend bearbeitet oder verändert werden.
Die Schiedsordnung zum download im Format „pdf“
Verträge zur SOBau zum download im Format „pdf“
Schlichter nach der SOBau zum download im Format „pdf“
